Wie hoch ist die Steuer vonAluminiumprofil für Solar-Photovoltaik-Energiesystem: Solar-Aluminiumrahmenes wird bestätigt, dass es besteuert wird, undSolar-Aluminiumhalterungist ausgenommen
Am 6. Juli veröffentlichte die Website der US-Bundesregierung eine offizielle Mitteilung des Internationalen Handelsbüros, dass auf Aluminiumprofile aus China weiterhin Antidumping- und Antisubventionszölle mit einem separaten Antidumpingsteuersatz von 86,01 % und einem allgemeinen Antidumpingsteuersatz erhoben werden China-Steuersatz von 33,28 %, mit Ausnahme einiger besonderer Produkte, die steuerbefreit sind.
Nach der einschlägigen Auslegung wird kein doppelter Antizoll auf nicht mehr weiterverarbeitete Aluminiumprofilprodukte (z. B. Photovoltaik-Fertigträger und -Bausätze) und zu Solarmodulen zusammengebaute Aluminiumrahmen erhoben, während Aluminiumrahmen und -halterung voneinander getrennt sind Es werden weiterhin Antidumping- und Antisubventionszölle verhängt.
1. Photovoltaik-Aluminiumrahmen
Der Richtlinie zufolge sollten auf Photovoltaik-Aluminiumrahmen Antidumping- und Antisubventionszölle erhoben werden, für Aluminiumrahmen, die zu Solar-Photovoltaikmodulen zusammengebaut wurden, gelten jedoch keine Antidumping- und Antisubventionszölle.
Der Grund ist ganz einfach.Auf die fertigen Produkte, die zu Solar-Photovoltaikmodulen zusammengebaut wurden, wurden Antidumping- und Antisubventionszölle erhoben, und der Aluminiumrahmen wird nicht für andere Verarbeitungszwecke entfernt.
Nicht nur, dass laut Richtlinie, wenn es sich bei den importierten Photovoltaikmodulen in den Vereinigten Staaten nicht um Solarphotovoltaikmodule, sondern um unmontierte Photovoltaikmodule wie Aluminiumrahmen, Kieselgel, Laminate, Anschlusskästen handelt, diese verstreut werden können, das installierte Material wird als „Bausatz“ verwendet – das heißt, der Importeur muss keine weitere Nachbearbeitung oder Fertigung wie Schneiden oder Stanzen durchführen und es so zum fertigen Produkt zusammenbauen, wie es ist.Zu diesem Zeitpunkt gelten für den Photovoltaik-Aluminiumrahmen keine Antidumping- und Antisubventionszölle.
Wenn jedoch nur der importierte Photovoltaik-Aluminiumrahmen selbst verwendet wird, gelten die importierten Produkte nicht als „fertige Bausätze“, selbst wenn der Eckcode am Aluminiumrahmen hinzugefügt wird oder die Schrauben und Schrauben enthalten sind.Es versteht sich, dass der Aluminiumrahmen als kürzeres Aluminiumprofil betrachtet werden kann, das weiter verfeinert oder hergestellt werden kann.
In Photovoltaik-Feststützen und Nachführstützen werden zahlreiche Aluminiumprofile eingesetzt.Unter den drei weltweit führenden US-amerikanischen Photovoltaik-Tracking-Rack-Marken kommt die überwiegende Mehrheit der Produkte aus China.
Wenn das Aluminiumprofil in der Photovoltaik-Nachführungshalterung und der festen Halterung zusammen mit anderen Komponenten des festen Halterungs- und Nachführungssystems exportiert werden kann, kann es dementsprechend als „fertiger Bausatz“ angesehen werden und unterliegt keinem Antidumping und Antisubventionszölle.Wenn Sie jedoch die Profilteile einfach in der Halterung exportieren, handelt es sich möglicherweise um Aluminiumprofile wie den Aluminiumrahmen von Photovoltaikmodulen, für die Antidumping- und Antisubventionszölle erhoben werden.
Weitere Informationen finden Sie unterwww.aluminum-artist.com
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 25. Juli 2022